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   VG Bayreuth, 13.08.2002 - B 1 K 01.356   

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VG Bayreuth, 13.08.2002 - B 1 K 01.356 (https://dejure.org/2002,65730)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13.08.2002 - B 1 K 01.356 (https://dejure.org/2002,65730)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 13. August 2002 - B 1 K 01.356 (https://dejure.org/2002,65730)
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Wird zitiert von ...

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1006

    Kein Anspruch auf Wiederaufleben des Witwengeldanspruchs bei Auflösung einer

    Sie ist im Rahmen ihrer Satzungsautonomie berechtigt, eigene, von anderen Versorgungsträgern abweichende Regelungen zu treffen, da eine Gleichbehandlung nur vom gleichen Normgeber verlangt werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604 - juris Rn. 23; VGH BW, B.v. 21.3.2013 - 4 S 170/13 - IÖD 2013, 103; VG Augsburg, U.v. 2.2.2012 - Au 2 K 11.475 - juris Rn. 17; VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 23).

    Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht ersichtlich, da aus diesem Grundrecht kein Anspruch auf wirtschaftliche Absicherung durch Gewährung eines Witwengeldes für ein Nichtmitglied des Versorgungswerkes hergeleitet werden kann (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 21).

    Außerdem käme hier auch eine anderweitige wirtschaftliche Absicherung durch eine eigene Versorgung der Witwe in Betracht (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 21).

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