Rechtsprechung
VG Bayreuth, 13.08.2002 - B 1 K 01.356 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.1006
Kein Anspruch auf Wiederaufleben des Witwengeldanspruchs bei Auflösung einer …
Sie ist im Rahmen ihrer Satzungsautonomie berechtigt, eigene, von anderen Versorgungsträgern abweichende Regelungen zu treffen, da eine Gleichbehandlung nur vom gleichen Normgeber verlangt werden kann (…vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2013 - 21 BV 12.604 - juris Rn. 23; VGH BW, B.v. 21.3.2013 - 4 S 170/13 - IÖD 2013, 103;… VG Augsburg, U.v. 2.2.2012 - Au 2 K 11.475 - juris Rn. 17; VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 23).Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht ersichtlich, da aus diesem Grundrecht kein Anspruch auf wirtschaftliche Absicherung durch Gewährung eines Witwengeldes für ein Nichtmitglied des Versorgungswerkes hergeleitet werden kann (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 21).
Außerdem käme hier auch eine anderweitige wirtschaftliche Absicherung durch eine eigene Versorgung der Witwe in Betracht (vgl. VG Bayreuth, U.v. 13.8.2002 - B 1 K 01.356 - juris Rn. 21).